Für alle diejenigen, die Ihre E-Mails online, also nicht über Outlook abrufen, sei auf die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgericht.
Danach könnnen Ermittlungsbehörden E-Mails des Beschuldigten über den Mail-Server des Providers sicherstellen und beschlagnahmen. Das höchste Deutsche Gericht sah in diesem Fall das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses aus Artikel 10 Grundgesetz nicht in rechtswidriger Weise verletzt. Die Vorschriften der Strafprozessordnung seinen eine hinreichende Rechtfertigung für den Eingriff.
Hier gibt es Ausführlicheres zum Thema:
http://datenschutz-internet.suite101.de/…ahme_von_emails
Gruß